Nachhilfe geben und damit viel Geld verdienen? Das hört sich gut an. Allerdings müssen Sie bei dieser Heimarbeit einige rechtliche Aspekte beachten, wenn Sie damit regelmäßig Geld verdienen möchten. In diesem Artikel füttern wir Sie mit wichtigen Erfahrungen, damit es kein böses Erwachen gibt, wenn Sie diese Heimarbeit ausüben möchten.
Nachhilfe geben: Eine lohnenswerte Heimarbeit
Nachhilfe geben ist die klassischste Heimarbeit, die man sich nur vorstellen kann. Jeder hat schon mal besonders in jungen Jahren davon gehört oder sogar Erfahrungen damit gemacht. Man kann damit auch tatsächlich einiges an Geld verdienen, selbst wenn man sich nur einen kleinen Bestand an Nachhilfeschülern aufbaut und diesen Schülern regelmäßig Nachhilfestunden gibt. Es handelt sich also um eine lohnenswerte und zuverlässige Heimarbeit, die gleichzeitig auch in der Gesellschaft hoch anerkannt ist, weil Sie Ihr Wissen eines bestimmten Fachgebietes an junge Menschen weitergeben.
Sie können Nachhilfe entweder als Heimarbeit betreiben, indem Sie die Schüler zu Ihnen kommen lassen. Oder Sie können Nachhilfe als Nebenjob ausüben, indem Sie die entsprechenden Schüler besuchen.
Nachhilfe geben: Wann müssen Sie es dem Finanzamt melden, wann nicht?
Wenn Sie glauben, dass Sie einfach so mit Nachhilfe viel Geld verdienen können und nichts dabei beachten müssen, dann irren Sie sich. Denn wenn Sie regelmäßig Nachhilfe geben und dafür Geld verlangen, dann gelten Sie als erwerbstätig und müssen dies dem Finanzamt melden. Denn wer in Deutschland aus einer regelmäßigen Tätigkeit Einnahmen erzielt, gilt als erwerbstätig. Sie müssen also in einem solchen Fall diese Tätigkeit dem Finanzamt melden.
Nachhilfe geben: Wann Sie es nicht melden müssen
Wenn Sie ihren Bekannten oder Familienangehörigen Nachhilfe nur ab und zu und unregelmäßig geben und dafür als Dankeschön Geld bekommen, dann müssen Sie nichts weiter beachten. In diesem Fall müssen Sie nichts melden, weil Sie unregelmäßig damit Geld verdienen und es dadurch als eine Art Hilfestellung für Bekannte und Familienangehörige angesehen wird.
Nachhilfe geben: Wann Sie es melden müssen
Wenn Sie regelmäßig Nachhilfe geben und damit Geld verdienen, dann müssen Sie dies dem Finanzamt melden. Am besten melden Sie dies dann als „freiberufliche Tätigkeit“ an. Verkaufen Sie aber während des Nachhilfegebens am besten kein Lernmaterial oder sonstwas an Schüler. Denn sobald Sie irgendwelche Sachen an Schüler verkaufen, zählt das automatisch als Gewerbe und Sie müssen dann logischerweise ein Gewerbe anmelden. Deshalb sollten Sie es einfach nur dabei belassen, den Schülern Nachhilfe zu geben und nicht mehr.
Hab ich Nachteile, wenn ich es anmelde?
Nein, denn auch hier gilt der allgemeine Steuerfreibetrag. Für 2015 beträgt der Steuerfreibetrag 8.472 Euro. Was heißt das? Ihre gesamten Einnahmen aus allen Einkommensquellen werden bis zu einem Betrag von 8.472 Euro nicht versteuert. Wenn Sie also sonst keine anderen Einkommensquellen haben, dann können bis zu 8.472 Euro pro Jahr allein mit Nachhilfe verdienen. Aber melden müssen Sie diese Tätigkeit in jedem Fall trotzdem (auch wenn Sie unter dem Steuerfreibetrag liegen und keine Steuern zahlen). Dazu sind Sie verpflichtet.
Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?
Sie müssen einfach nur zum Finanzamt gehen und dort nachfragen, welche Unterlagen Sie für eine freiberufliche Tätigkeit brauchen. Sie kriegen dann den entsprechenden Fragebogen, den Sie ausfüllen müssen, ausgehändigt und können ihn in Ruhe daheim ausfüllen.
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