“Nachhilfe geben” anmelden: Wann ans Finanzamt melden?

3 fröhliche Kinder bei Nachhilfe

Nach­hil­fe geben und damit viel Geld ver­die­nen? Das hört sich gut an. Aller­dings müs­sen Sie bei die­ser Heim­ar­beit eini­ge recht­li­che Aspek­te beach­ten, wenn Sie damit regel­mä­ßig Geld ver­die­nen möch­ten. In die­sem Arti­kel füt­tern wir Sie mit wich­ti­gen Erfah­run­gen, damit es kein böses Erwa­chen gibt, wenn Sie die­se Heim­ar­beit aus­üben möchten.

Nachhilfe geben: Eine lohnenswerte Heimarbeit

Nach­hil­fe geben ist die klas­sischs­te Heim­ar­beit, die man sich nur vor­stel­len kann. Jeder hat schon mal beson­ders in jun­gen Jah­ren davon gehört oder sogar Erfah­run­gen damit gemacht. Man kann damit auch tat­säch­lich eini­ges an Geld ver­die­nen, selbst wenn man sich nur einen klei­nen Bestand an Nach­hil­fe­schü­lern auf­baut und die­sen Schü­lern regel­mä­ßig Nach­hil­fe­stun­den gibt. Es han­delt sich also um eine loh­nens­wer­te und zuver­läs­si­ge Heim­ar­beit, die gleich­zei­tig auch in der Gesell­schaft hoch aner­kannt ist, weil Sie Ihr Wis­sen eines bestimm­ten Fach­ge­bie­tes an jun­ge Men­schen weitergeben.

Sie kön­nen Nach­hil­fe ent­we­der als Heim­ar­beit betrei­ben, indem Sie die Schü­ler zu Ihnen kom­men las­sen. Oder Sie kön­nen Nach­hil­fe als Neben­job aus­üben, indem Sie die ent­spre­chen­den Schü­ler besuchen.

Nachhilfe geben: Wann müssen Sie es dem Finanzamt melden, wann nicht?

Wenn Sie glau­ben, dass Sie ein­fach so mit Nach­hil­fe viel Geld ver­die­nen kön­nen und nichts dabei beach­ten müs­sen, dann irren Sie sich. Denn wenn Sie regel­mä­ßig Nach­hil­fe geben und dafür Geld ver­lan­gen, dann gel­ten Sie als erwerbs­tä­tig und müs­sen dies dem Finanz­amt mel­den. Denn wer in Deutsch­land aus einer regel­mä­ßi­gen Tätig­keit Ein­nah­men erzielt, gilt als erwerbs­tä­tig. Sie müs­sen also in einem sol­chen Fall die­se Tätig­keit dem Finanz­amt melden.

Nachhilfe geben: Wann Sie es nicht melden müssen

Wenn Sie ihren Bekann­ten oder Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen Nach­hil­fe nur ab und zu und unre­gel­mä­ßig geben und dafür als Dan­ke­schön Geld bekom­men, dann müs­sen Sie nichts wei­ter beach­ten. In die­sem Fall müs­sen Sie nichts mel­den, weil Sie unre­gel­mä­ßig damit Geld ver­die­nen und es dadurch als eine Art Hil­fe­stel­lung für Bekann­te und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge ange­se­hen wird.

Nachhilfe geben: Wann Sie es melden müssen

Wenn Sie regel­mä­ßig Nach­hil­fe geben und damit Geld ver­die­nen, dann müs­sen Sie dies dem Finanz­amt mel­den. Am bes­ten mel­den Sie dies dann als „frei­be­ruf­li­che Tätig­keit“ an. Ver­kau­fen Sie aber wäh­rend des Nach­hil­fe­ge­bens am bes­ten kein Lern­ma­te­ri­al oder sonst­was an Schü­ler. Denn sobald Sie irgend­wel­che Sachen an Schü­ler ver­kau­fen, zählt das auto­ma­tisch als Gewer­be und Sie müs­sen dann logi­scher­wei­se ein Gewer­be anmel­den. Des­halb soll­ten Sie es ein­fach nur dabei belas­sen, den Schü­lern Nach­hil­fe zu geben und nicht mehr.

Hab ich Nachteile, wenn ich es anmelde?

Nein, denn auch hier gilt der all­ge­mei­ne Steu­er­frei­be­trag. Für 2015 beträgt der Steu­er­frei­be­trag 8.472 Euro. Was heißt das? Ihre gesam­ten Ein­nah­men aus allen Ein­kom­mens­quel­len wer­den bis zu einem Betrag von 8.472 Euro nicht ver­steu­ert. Wenn Sie also sonst kei­ne ande­ren Ein­kom­mens­quel­len haben, dann kön­nen bis zu 8.472 Euro pro Jahr allein mit Nach­hil­fe ver­die­nen. Aber mel­den müs­sen Sie die­se Tätig­keit in jedem Fall trotz­dem (auch wenn Sie unter dem Steu­er­frei­be­trag lie­gen und kei­ne Steu­ern zah­len). Dazu sind Sie verpflichtet.

Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?

Sie müs­sen ein­fach nur zum Finanz­amt gehen und dort nach­fra­gen, wel­che Unter­la­gen Sie für eine frei­be­ruf­li­che Tätig­keit brau­chen. Sie krie­gen dann den ent­spre­chen­den Fra­ge­bo­gen, den Sie aus­fül­len müs­sen, aus­ge­hän­digt und kön­nen ihn in Ruhe daheim ausfüllen.

Bild­quel­le: © Pic­tu­re-Fac­to­ry — Fotolia.com

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